Allgemeine Vertragsgrundlagen

Für alle Verträge über Leistungen zwischen uns und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsgrundlagen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

Kommunikationsdesign

1. Allgemeines

(1.1) Die AVG gelten für alle uns erteilten Aufträge und Leistungen. Sie gelten auch dann, wenn der Auf­traggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG’s abweichende Bedingungen enthalten.
(1.2) Die AVG gelten drüber hinaus, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(1.3) Abweichungen von den AVG sind nur dann gültig, wenn wir dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(1.4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich zu fixieren.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(2.1) Jeder erteilte Auftrag an uns ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
(2.2) Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen uns die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
(2.3) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
(2.4) Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Wurde nichts zusätzlich vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
(2.5) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
(2.6) Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz.
(2.7) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Mit-Urheberrecht und haben zudem keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3. Vergütung

(3.1) Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte richtet sich nach Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSr/AGD (neueste Fassung), sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
(3.2) Bereits das Anfertigung und Vorbereiten von Entwürfen ist kostenpflichtig.
(3.3) Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, sind wir berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

(4.1) Sonderleistungen, wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium oder eine Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
(4.2) Sollten Verträge über Fremdleistungen von uns abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber diese Kosten zu übernehmen.
(4.3) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(4.4) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

(5.1) Die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
(5.2) Der Auftraggeber kennt unseren bildgestalterischen Stil. Er ist sich darüber bewusst, dass seine Aufträge in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Die Abnahme darf somit nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
(5.3) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, sind Abschlagszahlungen wie folgt zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
(5.4) Bei Zahlungsverzug verlangen wir Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt

(6.1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7. Digitale Daten

(7.1) wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
(7.2) Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

(8.1) Vor Ausführung der Vervielfältigung werden uns Korrekturmuster vorgelegt.
(8.2) Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Bei Übernahme einer Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Gewährleistung

(9.1) Wir verpflichten uns, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln.
(9.2) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt der Auftrag als mangelfrei angenommen.

10. Haftung

(10.1) Wir haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(10.2) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
(10.3) Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
(10.4) Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
(10.5) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung durch uns.
(10.6) Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haften wir nicht.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

(11.1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(11.2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(11.3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Schlussbestimmungen

(12.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz vom jeweiligen Kreativen.
(12.2) Die AVG Kommunikationsdesign gelten ab dem 01.01.2015.

Fotografie und Fotodesign

1. Allgemeines

(1.1) Diese AVG gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unmittelbar (spätestens innerhalb von 24 Stunden) nach Auftragserteilung schriftlich widersprochen wurde.
(1.2) Mit Fotografien „Lichtbilder“ im Sinne dieser AVG sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen, gemeint.
(1.3) Es gelten immer die von uns zu den Fotos und/oder Daten mitgelieferten Foto-Nutzungsrechte.

2. Urheberrecht

(2.1) Das Urheberrecht aller erstellten Lichtbilder liegen immer bei uns.

3. Nutzungsrechte

(3.1) Das einfache Nutzungsrecht tritt bei jedem erworbenen oder von uns zur Verfügung gestellten Lichtbild automatisch in Kraft, wenn keine andere Nutzungsvereinbarung getroffen wurde.
(3.2) Die Weitergabe oder der Verkauf der Lichtbilder und die damit verbundenen Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich verboten. Die Lichtbilder sind ausschliesslich für die eigene private oder gewerbliche Nutzung des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe von jeglichen Nutzungsrechten bedarf immer der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.
(3.3) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars zum Auftraggeber über.
(3.4) Der Auftraggeber hat mit dem Erwerb der einfachen Nutzungsrechte kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die erweiterten, heisst entsprechende Nutzungsrechte erworben und von uns übertragen wurden.
(3.5) Namensnennung bei Privat-Kunden: Bei der Verwendung der erworbenen Lichtbilder für die private Nutzung, sind wir als Urheber in den Online- und Printmedien zu benennen.
(3.6) Namensnennung bei gewerblichen Kunden: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt unsere Namensnennung im Impressum. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz.
(3.7) Die Roh-Daten verbleiben bei uns. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
(3.8) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(3.9) Die Übertragung der Nutzungsrechte beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich in Schriftform übertragen wurde.

4. Bildbearbeitung

(4.1) Der Auftraggeber kennt unseren fotografischen und bildgestalterischen Stil. Er ist sich darüber bewusst, dass seine erworbenen Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
(4.2) Die nachträgliche Bearbeitung unserer Lichtbilder und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen, ist ohne ausdrückliche Genehmigung unsererseits nicht gestattet. Dafür ist eine gesonderte Genehmigung nötig. Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jeder Veröffentlichung unser Name und der dazugehörige Web-Link als Urheber der Lichtbilder zu nennen.
(4.3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Lichtbilder im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internet-freundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks, wie z.B. Facebook, private oder öffentliche Foren, usw.
(4.4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass wir als Urheber der Lichtbilder klar und eindeutig identifizierbar sind.
(4.5) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, uns mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5. Vervielfältigung und Verbreitung

(5.1) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die wir auf elektronischem Wege hergestellt haben, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(5.2) Wir sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
(5.3) Wenn wir dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stelle, dürfen diese nur mit einer vorheriger Einwilligung verändert werden.
(5.4) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

6. Lieferzeiten und Reklamationen

(6.1) Der Fotograf liefert seine Arbeiten binnen 20 Arbeitstagen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Betriebsbedingten Verzögerungen, Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Verzögerungen seitens des Labors und deren Transportfirmen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(6.2) Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(6.3) Seitens des Fotografen werden sämtliche Arbeiten mit größter Sorgfalt ausgeführt. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
(6.4) Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

7. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

(7.1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stunden- / Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
(7.2) Die Shooting-Kosten für Models und Location sind nach Auftragsausführung, direkt am gleichen Tag bar zu zahlen. Die Kosten und Honorare für die jeweiligen Lichtbilder nach Auswahl und Rechnungsstellung.
(7.3) Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 25% des im KVA’s fixierten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
(7.4) Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
(7.5) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder, sowie die damit verbundenen Nutzungsrechte unser Eigentum.

8. Ausfallhonorar

(8.1) Wir stellen nach einer ersten Durchsicht dem Auftraggeber Lichtbilder zur Auswahl zur Verfügung.
(8.2) Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder fertig bearbeiten und dem Auftraggeber noch einmal vorgelegt. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist die restliche Zahlung zu leisten. Wir verpflichten uns, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
(8.3) Wird die vereinbarte Zeit für ein Shooting oder Fototermin seitens des Auftraggebers überschritten, erhöht sich automatisch mein Honorar. Es wird nach unserem üblichen und dem Auftraggeber bekannten Stunden- oder Tagessatz berechnet. Zusätzlichen Kosten für angemietete Räume oder bestellte Models gehen zu Lasten des Verursachers. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers können wir zudem Schadenersatzansprüche geltend machen.(8.4) Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht uns ein Ausfallhonorar zu: Storno ab dem 15. Tag nach Auftragserteilung: 25%, Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50%, Storno 0 bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, zuzüglich der Kosten für Zusatzbestellungen, wie z. B. Assistenten, Models oder gemietete Locations.

9. Haftung

(9.1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für eventuelle Personen- und Sachschäden.
(9.2) Wir verwahren die Daten. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
(9.3) Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

10. Datenschutz

(10.1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Wir verpflichten uns im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen absolut vertraulich zu behandeln.

11. Schlussbestimmungen

(11.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Kreativen.
(11.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(11.3) Die AVG Fotodesign gelten ab dem 01.01.2015.

Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der AVG ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.